KANZLEI HOTES – REISERECHT KÖLN

Flug verspätet oder annulliert?
Wir holen Ihr Geld zurück.

Bei Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung haben Sie Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung. Wir setzen Ihr Recht durch — schnell, erfahren, persönlich.

KOSTENLOSE
ERSTEINSCHÄTZUNG

Schildern Sie uns Ihren Fall — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

IHRE RECHTE BEI FLUGVERSPÄTUNG

Die EU-Fluggastrechteverordnung schützt Sie — wir setzen Ihre Ansprüche durch.

Flugverspätung ab 3 Stunden

Ab drei Stunden Verspätung am Zielort haben Sie Anspruch auf 250 bis 600 Euro Entschädigung — je nach Flugstrecke.

Flug annulliert

Bei kurzfristiger Annullierung steht Ihnen neben einer Ersatzbeförderung eine Ausgleichszahlung zu — auch bei “höherer Gewalt” prüfen wir Ihre Optionen.

Überbuchung / Nichtbeförderung

Wurde Ihnen trotz gültigem Ticket das Boarding verweigert? Dann haben Sie klare Entschädigungsansprüche, die wir für Sie durchsetzen.

SO LÄUFT ES AB

In drei einfachen Schritten zu Ihrem Recht

1

Fall schildern

Beschreiben Sie uns kurz, was passiert ist — per Formular, Telefon oder E-Mail. Wir brauchen nur die wichtigsten Eckdaten.

2

Kostenlose Prüfung

Wir prüfen Ihren Fall und sagen Ihnen ehrlich, wie Ihre Chancen stehen — kostenlos und unverbindlich.

3

Wir setzen Ihr Recht durch

Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz mit der Airline und setzen Ihre Entschädigung durch — wenn nötig auch vor Gericht.

Ihr Anwalt

RECHTSANWALT MALTE HOTES

Als spezialisierter Rechtsanwalt für Reiserecht vertrete ich seit über 15 Jahren Reisende, die durch Flugverspätungen, Annullierungen oder andere Reisemängel geschädigt wurden. Meine Kanzlei in Köln ist bundesweit für Sie tätig.

Mir ist wichtig, dass Sie Ihr Recht bekommen — persönlich, transparent und ohne Risiko für Sie. Die Ersteinschätzung ist immer kostenlos.

HÄUFIGE FRAGEN

Wie viel Entschädigung steht mir bei Flugverspätung zu?

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nicht nach dem Ticketpreis, sondern nach der Flugstrecke. Bei einer Verspätung von mindestens 3 Stunden am Zielort haben Sie Anspruch auf 250 € (Kurzstrecke bis 1.500 km), 400 € (bis 3.500 km) oder 600 € (Langstrecke über 3.500 km). Zusätzlich können Betreuungsleistungen wie Verpflegung oder Unterkunft hinzukommen.

Grundsätzlich können Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung mehrere Jahre geltend gemacht werden. Entscheidend ist die nationale Verjährungsfrist, die in Deutschland regelmäßig drei Jahre beträgt. Es empfiehlt sich jedoch, den Anspruch möglichst frühzeitig prüfen zu lassen, um Beweise und Unterlagen vollständig sichern zu können.

Die Ersteinschätzung Ihres Falls ist kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen in der Regel erst, wenn Ihre Ansprüche aktiv durchgesetzt werden. Häufig besteht zudem eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten übernimmt. Gerne prüfen wir dies für Sie im Rahmen der Erstberatung.

Bei außergewöhnlichen Umständen wie extremem Wetter, Streiks, politischen Unruhen oder Naturereignissen ist die Fluggesellschaft in der Regel von der Entschädigungspflicht befreit. Dennoch bestehen oft Ansprüche auf Betreuungsleistungen wie Verpflegung oder Unterkunft. Ob tatsächlich ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Nein. Sie können Ihre Ansprüche zwar selbst geltend machen, müssen dies aber nicht. Wir übernehmen auf Wunsch die gesamte Kommunikation mit der Airline, setzen Ihre Ansprüche durch und vertreten Sie gegebenenfalls auch vor Gericht. Wichtig ist nur, dass Sie relevante Unterlagen und Belege aufbewahren.

FLUG VERSPÄTET? JETZT ANSPRÜCHE SICHERN.

Kostenlose Ersteinschätzung — wir sagen Ihnen ehrlich, wie Ihre Chancen stehen.

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