AG Köln weist Berufung auf IT-Ausfall ab: Eurowings verliert

Das Amtsgericht Köln entschied, dass ein IT-Ausfall nicht automatisch von der Ausgleichspflicht befreit. In zwei Fällen konnte Eurowings keinen konkreten Zusammenhang zwischen dem Ausfall und den Flugannullierungen nachweisen. Die Entschädigungsansprüche wurden zugestimmt.