KANZLEI HOTES – REISERECHT KÖLN

Bus statt Schiff? Route geändert? Wir holen Ihr Geld zurück.

Niedrigwasser auf der Donau, Häfen gestrichen, Busfahrt statt Flussfahrt: Dann haben Sie in der Regel Anspruch auf Preisminderung, oft auch auf Entschädigung. Wir setzen Ihr Recht gegenüber dem Reiseveranstalter durch. Schnell, erfahren, persönlich.

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ERSTEINSCHÄTZUNG

Schildern Sie uns Ihren Fall — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Ihre Rechte bei Niedrigwasser auf der Flusskreuzfahrt

Eine Busfahrt ist keine Flusskreuzfahrt. Wir setzen Ihre Ansprüche durch.

Bus statt Schiff

Wurden Sie abschnittsweise per Bus befördert? Dann haben Sie nicht die gebuchte Leistung erhalten. Die Minderung steht Ihnen auch bei Niedrigwasser zu.

Route geändert oder Häfen gestrichen

Fielen Anlegestellen wie Budapest oder Bratislava aus oder wurde die Strecke verkürzt? Gerichte haben dafür Minderungen von bis zu 35 % des Reisepreises zugesprochen.

Donau-Delta ausgefallen

Wurde das Highlight der Reise gestrichen und Sie erst kurz vorher informiert? Dann kommt zusätzlich eine Entschädigung für entgangene Urlaubszeit in Betracht.

SO LÄUFT ES AB

In drei einfachen Schritten zu Ihrem Recht

1

Fall schildern

Beschreiben Sie uns kurz, was passiert ist: per Formular, Telefon oder E-Mail. Wir brauchen nur die gebuchte und die tatsächlich gefahrene Route.

2

Kostenlose Prüfung

Wir prüfen Ihren Fall und sagen Ihnen ehrlich, wie Ihre Chancen stehen. Kostenlos und unverbindlich.

3

Wir setzen Ihr Recht durch

Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz mit dem Reiseveranstalter und setzen Ihre Ansprüche durch, wenn nötig auch vor Gericht.

Ihr Anwalt

RECHTSANWALT MALTE HOTES

Als spezialisierter Rechtsanwalt für Reiserecht vertrete ich seit über 15 Jahren Reisende, deren Urlaub durch Reisemängel beeinträchtigt wurde. Aktuell vertreten wir zahlreiche Mandantinnen und Mandanten, deren Flusskreuzfahrt wegen Niedrigwassers nicht wie gebucht stattfand. Meine Kanzlei in Köln ist bundesweit für Sie tätig.

Mir ist wichtig, dass Sie Ihr Recht bekommen: persönlich, transparent und ohne Risiko für Sie. Die Ersteinschätzung ist immer kostenlos.

HÄUFIGE FRAGEN

Wie viel Geld bekomme ich bei Bus statt Schiff zurück?

Das hängt davon ab, wie viele Tage betroffen sind und welche Programmpunkte entfielen. Berechnet wird anhand des anteiligen Tagesreisepreises. Gerichte haben etwa 35 % des Reisepreises beim Ausfall zweier Donauhäfen und 60 % des Tagespreises für drei Bustage auf der Elbe zugesprochen.

Ja, für die Minderung. Sie setzt kein Verschulden des Veranstalters voraus. Für eine zusätzliche Entschädigung wegen entgangener Urlaubszeit kommt es darauf an, ob der Veranstalter Sie rechtzeitig über die Änderung informiert hat.

Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren in zwei Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Reiseende (§ 651j BGB). Warten Sie trotzdem nicht zu lange, damit Unterlagen und Nachweise vollständig bleiben.

Nicht ohne Prüfung. Angebotene Gutscheine oder Kulanzbeträge liegen erfahrungsgemäß meist deutlich unter dem, was Ihnen zusteht. Mit der Annahme verzichten Sie unter Umständen auf weitere Ansprüche.

Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Danach besprechen wir die Kosten offen mit Ihnen, bevor Kosten entstehen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt diese häufig.

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Kostenlose Ersteinschätzung. Wir sagen Ihnen ehrlich, wie Ihre Chancen stehen.

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