Ihr Anwalt für Reiserecht

Kanzlei Hotes

Fluggastrechte: Anspruch auf Entschädigung bei Chaos am Flughafenschalter

Aktueller Beitrag im Reiserecht

Fluggast erhält Entschädigung wegen Chaos bei der Abfertigung – AG Frankfurt bestätigt Nichtbeförderung durch Airline

Ein Fluggast, der trotz pünktlicher Ankunft am Flughafen und Nutzung der Priority-Line den Sicherheitsbereich nicht rechtzeitig erreichte, erhält Entschädigung. Das Amtsgericht Frankfurt am Main entschied, dass dies als Nichtbeförderung einzustufen sei und die Verantwortung beim Luftfahrtunternehmen liege. Die Airline muss daher gemäß der Fluggastrechte-Verordnung für den entstandenen Schaden aufkommen.

 

Flugchaos am Berliner Flughafen: Mann erhält Entschädigung wegen Nichtbeförderung

Ein Mann buchte einen Flug von Berlin nach Madrid inklusive Priority Boarding für 978,03 Euro. 

Trotz pünktlicher Ankunft um 10:10 Uhr am Priority-Schalter des Berliner Flughafens für den geplanten Abflug um 11:40 Uhr verzögerte sich die Abfertigung erheblich. 

Eine Warteschlange von 10 bis 15 Personen und fehlendes Personal verhinderten den rechtzeitigen Check-in. Um 10:55 Uhr wechselte die Anzeige am Schalter unerwartet auf einen Finnair-Flug, während die Terminalanzeige von „Check-in“ direkt auf „Boarding“ sprang. 

Ein Hinweis am Infoschalter auf eine fehlerhafte Anzeige half dem Passagier nicht, da der Check-in bereits geschlossen war. Ihm wurde die Beförderung verweigert. Der Fluggast forderte die Erstattung des Ticketpreises sowie eine Entschädigung von 400 Euro wegen der Nichtbeförderung.

 

Nichtbeförderung am Flughafen: AG Frankfurt verurteilt Airline zur Entschädigung

Das AG Frankfurt am Main (Urteil vom 25.10.2024 – 29 C 4052/22) entschied zugunsten eines verhinderten Fluggastes, dem die Beförderung nach Check-in-Chaos verweigert wurde. Trotz rechtzeitiger Ankunft 1,5 Stunden vor Abflug am zugewiesenen Abfertigungsschalter erhielt der Passagier weder Zugang zum Sicherheitsbereich noch zum Flugsteig. Die Airline konnte den Schilderungen des Fluggastes nicht substantiiert widersprechen. 

Das Gericht bestätigte eine Nichtbeförderung gemäß der Fluggastrechte-Verordnung und sprach dem Reisenden die Rückerstattung des Ticketpreises sowie eine Entschädigung von 400 Euro zu.

 

Ihre Experten im Reiserecht – Entschädigung bei Nichtbeförderung sichern

Wurde Ihnen der Zugang zu Ihrem Flug verweigert, obwohl Sie rechtzeitig am Flughafen waren? Wir setzen Ihre Fluggastrechte durch! Unsere erfahrenen Anwälte im Reiserecht helfen Ihnen, Entschädigungen und Ticketkostenerstattungen schnell und effizient geltend zu machen. Lassen Sie sich jetzt beraten!

Ihr Anwalt

Weitere Leistungen

Beratung bei Reisen mit höherer Gewalt

Höhere Gewalt kann Ihre Reisepläne erheblich beeinflussen. Erfahren Sie mehr darüber, was als höhere Gewalt gilt, welche Rechte und Pflichten Sie im Falle eines Reiseabbruchs ...
Mehr →

Hilfe bei Herabstufung der Flugreise

Passagiere, die bei Condor nicht in ihrer gebuchten Klasse befördert wurden, berichten von zu niedrigen Erstattungsangeboten. Wir helfen Ihnen, Ihren Anspruch durchzusetzen.
Mehr →