Ihr Anwalt für Reiserecht

Kanzlei Hotes

Hilfe bei Stornierungen

IHRE REISE - IHR RECHT - UNSER AUFTRAG

Richtig Stornieren ohne hohen Geldverlust

Die aktuelle Reisesituation ist Ihnen zu unsicher und Sie möchten stornieren? Als Vorsorge haben Sie eine teure Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, doch diese möchte nicht zahlen? Egal, ob mit oder ohne Versicherung, eine Stornierung ist immer teuer und emotional belastend. Denn durch einen Rücktritt ist meist nicht nur der lang ersehnte Urlaub weg, sondern auch das investierte Geld. Die vielen Reiseanbieter von Pauschalreisen verlangen eine hohe Stornogebühr und stellen sich häufig quer, wenn es um Erstattungen geht. Bei einer Individualreise hingegen müssen Sie sich um alles selbst kümmern, wodurch viel Geld und Zeit verloren geht .
Falls Sie von Ihrer Reise zurücktreten wollen, schon in einem Rechtsstreit mit Ihrem Reiseveranstalter sind oder Ihre Versicherung nicht zahlen möchte, kontaktieren Sie uns sofort!

Bis zu welchem Zeitpunkt kann ich kostenlos zurücktreten?

Bei einer Pauschalreise können Reisende jederzeit stornieren. Jedoch kann der Reiseveranstalter eine Stornogebühr verlangen. Eine kostenfreie Stornierung ist dabei nur aus bestimmten Gründen möglich.
  • Gerade aufgrund der Corona-Pandemie konnten viele Reisen nicht stattfinden. Ob hierbei nur die Lage zum Zeitpunkt des Rücktritts entscheidend ist oder auch die spätere Entwicklung, wurde noch nicht abschließend vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklärt.
  • Vor der Corona- Pandemie konnten sich Reisende in Bezug auf den außergewöhnlichen Umstand noch auf die Reisewarnungen des Auswärtigen Amts verlassen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich bei Reisen, die nicht unmittelbar bevorstehen, die weitere Entwicklung der Lage abzuwarten.
  • Unter „unvermeidliche, außergewöhnliche Umstände“ im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) versteht man Umstände, die nicht kontrolliert werden können und deren Folgen sich auch nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Dazu zählen:
    • einzelne Terroranschläge
    • Naturkatastrophen (abhängig vom Ausmaß)
    • Epidemien und Pandemien
  • Den Beweis für einen solchen Umstand muss der Reisende selbst erbringen.
  • Ein kostenloser Rücktritt ist auch möglich, wenn der Veranstalter erhebliche Änderung Ihres Reisevertrags vornimmt oder erhebliche Mängel vorliegen:
    • Höherer Reisepreis
    • Andere Flugroute
    • Geänderte Unterkunft
  • Alternativ können Sie auch eine Ersatzperson benennen, welche die Reise an Ihrer Stelle antritt. So sparen Sie sich Mehrkosten.
  • Ein Fachanwalt für Reiserecht kennt immer die aktuelle Rechtslage und holt das Beste für Sie als Mandanten heraus. Wir beraten Sie ausführlich über Ihre Optionen: Lohnt sich eine Erstattung in Geld? Ist doch eine Umbuchung oder ein Gutschein die bessere Lösung?
  • Sie werden darüber hinaus über ein optimales Vorgehen informiert und werden von Stress verschont, der durch die Korrespondenz mit dem Reiseanbieter entsteht. Sollte es zu einem Prozess kommen, übernehmen wir die Vertretung vor Gericht.
Stornierung – Diese Ansprüche haben Sie
Wann lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?
Da sich viele Reisende die Option einer kostenfreien Stornierung offen lassen möchten, entscheiden sie sich für eine Reiserücktrittsversicherung.
Diese springt ein, wenn Sie Ihre Reise aufgrund unerwarteter Krankheit oder eines Unfalls nicht antreten können.
Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt hingegen nicht bei der Verschlechterung von chronischen Erkrankungen, Terror und Kriegen.
Deshalb muss sie vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Die Leistung ist dabei immer dem Tarif entsprechend.
Aufgrund der Kosten lohnt sich der Abschluss vor allem bei teuren Reisen, Senioren oder Familien mit kleinen Kindern
Was Sie beim Abschluss beachten müssen:
Haben Sie eine Versicherung abgeschlossen, müssen Sie dieser gegenüber immer ehrlich sein und jeden Schadensfall melden.
Außerdem muss bei Vertragsschluss auf undeutliche Formulierungen geachtet werden, sodass keine Missverständnisse entstehen.
Sobald Sie Probleme mit Ihrer Reiserücktrittsversicherung haben, da diese beispielsweise nicht zahlt, setzt sich Ihr Fachanwalt damit auseinander. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme erhöht Ihre Erfolgschancen enorm. Außerdem müssen Sie sich mit weniger Stress herumschlagen. Um einen langen Rechtsstreit mit einer Versicherung zu vermeiden, sind wir die bestmögliche Lösung für Sie!

Kompetente Beratung an
Ihrer Seite

Aus der Praxis wissen wir: Jede Stornierung ist anders. Oftmals sind Sie als Reisender abhängig von der Kulanz Ihres Reiseanbieters oder der Reiserücktrittsversicherung. Wir als Spezialisten für Reiserecht stehen Ihnen mit unserer langjährigen Praxiserfahrung nicht nur beratend zur Seite. Mit uns müssen Sie sich nicht mit lästigen Reiseanbietern und Versicherungen herumschlagen, sondern bekommen so schnell wie möglich Recht. Da oftmals schnelles Handeln notwendig ist, um Ihnen extra Kosten zu ersparen, ist eine umgehende Kontaktaufnahme vorteilhaft.

Mit einem Kontaktformular oder einem Anruf können Sie uns auch kontaktlos erreichen. Rufen Sie uns jetzt an, egal wo Sie sich gerade befinden!

Wenn Sie von Ihrer Pauschalreise zurücktreten wollen, sollten Sie sich schriftlich an den Veranstalter wenden. Am besten per Einschreiben, da der Brief so sicher ankommt. Im Streitfall können Sie sich darauf berufen. Ihren Reiserücktrittsgrund müssen Sie darin nicht unbedingt nennen.

Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen. Eine vertragliche Pauschalierung in Form eines Prozentsatzes vom Reisepreis ist zulässig, solange sie angemessen ist. Meist finden Sie die Angaben dazu in den AGBs.

Eine Reise kann jederzeit storniert werden. Sollten Sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände stornieren, sollten Sie warten, bis die Lage eindeutig und einschätzbar ist. Denn die Umstände müssen zum Zeitpunkt Ihrer Reise vorliegen.

Eine kostenlose Stornierung ist bei einer erheblichen Änderung des Reisevertrages oder erheblichen Mängeln möglich (z. B. Andere Flugroute, Reisepreis). Oder es liegen unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vor (z. B. Terroranschlag, Naturkatastrophe, Epidemie/ Pandemie).

Ja, Sie können eine Ersatzperson für Ihre Reise benennen. Darüber sollten Sie Ihren Reiseveranstalter rechtzeitig informieren. Nur wenn die Person nicht den Anforderungen der Reise entspricht, z. B. keine Tropentauglichkeit, kann der Veranstalter widersprechen.

Wenn Sie Ihre Reise aufgrund von Corona stornieren, haben Sie immer ein Wahlrecht und können die volle Erstattung des Reisepreises fordern. Darauf muss Sie der Reiseveranstalter auch ausdrücklich hinweisen.

Ja, im Falle einer Erkrankung oder Unfall muss der Versicherte einen Arzt aufsuchen und eine detaillierte Untersuchung durchführen, um ein ärztliches Attest als Nachweis zu erhalten. Denn die Versicherung braucht genaue Angaben zur Krankheit und wann genau der Arzt aufgesucht wurde.

Ja, dies ist möglich. Sollten keine Gründe für eine kostenfreie Stornierung vorliegen, verrechnen sich die Stornogebühren mit Ihrer Anzahlung.

Meist ist eine kostenlose Stornierung gerade bei kleineren Anbietern nicht möglich. Denn solange die Unterkunft zugänglich und ohne Gesundheitsgefahr bewohnbar ist, müssen Sie auf die Kulanz des Anbieters hoffen.

Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt bei unerwarteter, schwere Erkrankung, schwerer Unfall, Tod eines nahen Angehörigen, Impfunverträglichkeit, unerwartete Arbeitslosigkeit. Dagegen zahlt sie nicht bei der Verschlechterung von chronischen Erkrankungen, Terror und Kriegen.

Ihr Anwalt

Weitere Leistungen

Beratung bei Reisen mit höherer Gewalt

Höhere Gewalt kann Ihre Reisepläne erheblich beeinflussen. Erfahren Sie mehr darüber, was als höhere Gewalt gilt, welche Rechte und Pflichten Sie im Falle eines Reiseabbruchs ...
Mehr →

Hilfe bei Herabstufung der Flugreise

Passagiere, die bei Condor nicht in ihrer gebuchten Klasse befördert wurden, berichten von zu niedrigen Erstattungsangeboten. Wir helfen Ihnen, Ihren Anspruch durchzusetzen.
Mehr →