Ihr Anwalt für Reiserecht

Kanzlei Hotes

Hilfe bei Gepäckverlust

IHRE REISE - IHR RECHT - UNSER AUFTRAG

Wir helfen Ihnen bei Verspätung oder Verlust Ihrer Gepäckstücke

Stehen Sie in Ihrer Urlaubsdestination ohne Gepäck da, ist an einen reibungslosen Verlauf nicht mehr zu denken. Der Verlust von Wertsachen, Kleidung, persönlichen Gegenständen und lebenswichtigen Utensilien ist enorm ärgerlich und verhindert einen entspannten Urlaub. Durch verloren gegangene Ausrüstung oder Tickets zu Veranstaltungen können die geplanten Aktivitäten nicht wahrgenommen werden. 

Im Rahmen einer Pauschalreise haftet der Veranstalter für Gepäckverlust, Gepäckverspätung und Gepäckbeschädigung. Dabei muss er Sie auch für die Besorgung von Ersatz entschädigen. Haben Sie jedoch Ihren Flug direkt bei der Airline gebucht, richtet sich Ihre Entschädigung nach dem Montrealer Einkommen. Dabei handelt es sich um internationales Luftbeförderungsrecht. Demnach richtet sich Ihr Anspruch hier gegen die Airline oder die Fluggesellschaft. Diese haftet dann für Schäden, die bei Gepäckverlust,  Gepäckbeschädigung oder Gepäckverspätung entstanden sind. Ihre Ansprüche sind dabei in der Höhe begrenzt. Denn die Fluggesellschaft haftet bei Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung nur bis zu einem Betrag von 1.131 Sonderziehungsrechten (aktuell ca.  1.393,00 €). Sonderziehungsrechte (SZR) sind eine fiktive Währung, weshalb sich die errechneten Eurobeträge nach dem jeweiligen aktuellen Stand richten. 

Die zahlreichen erfolgreichen Entschädigungen bei Fluggesellschaften und Reiseanbietern in den letzten Jahren zeigen, dass sich die Einschaltung eines Rechtsanwalt für Sie lohnen wird!

Was tun bei Verlust oder Verspätung von Gepäck?

  • Sammeln Sie zunächst alle notwendigen Dokumente: das Boarding Ticket, die Gepäckabschnittsnummer (Nummer auf Ihrem Baggage Tag). 
  • Wichtig ist, dass Sie für eine Entschädigung folgende Fristen für die Meldung bei der Airline beachten:
    • Beschädigtes Reisegepäck: 7 Tage nach Erhalt
    • Verspätetes Reisegepäck: 21 Tagen nach Erhalt
  • Füllen Sie eine schriftliche Anzeige in Form eines Verlustprotokolls bei dem Lost- and Found-Schalter der Airline aus
  • Dieses sogenannte PIR – Formular (Property Irregularity Report) ist der Nachweis darüber, dass die Airline für die Beschädigung oder den Verlust verantwortlich ist. Also ob der Schaden tatsächlich im Zusammenhang mit der gebuchten Reise entstanden ist.
  • Vergessen Sie nicht, Ihren Schaden zu dokumentieren. Sammeln Sie dafür Angaben über Ihren Kofferinhalt, halten Sie Fotos von Ihren Gepäckstücken bereit und bewahren Sie Belege für Ersatzkäufe auf. Diese sogenannten Notkäufe sollten sich dabei in einem angemessenen Rahmen halten.
Um Schadenersatz einzuklagen, wenden Sie sich an uns. Wir erklären Ihnen, wie Sie vorgehen müssen und übernehmen die Korrespondenz mit den zuständigen Stellen. So setzen wir für Sie einen angemessenen Schadenersatzanspruch durch.

Was tun bei Verlust oder Verspätung von Gepäck?

Lassen Sie sich von der Airline nicht von einem geringen Schadenersatz abspeisen. Denn ein stressiger Urlaub und verloren gegangene Wertgegenstände müssen angemessen entschädigt werden. Gerade der Verlust von persönlichen Gegenständen und entgangenen Urlaubsfreuden kann nicht durch Geld ersetzt werden. Dennoch ist eine angemessene Entschädigung in Geld oftmals der letzte Trost. In der Regel kann ein großzügiges und kulantes Verhalten seitens der Fluggesellschaft nicht erwartet werden. Dabei ist ein versierter Anwalt notwendig, um Druck auf die Airline auszuüben, damit Sie zu Ihrem Recht kommen. Mit einem Rechtsanwalt müssen Sie sich auch nicht alleine mit komplizierten Regelungen wie dem Montrealer Einkommen oder Sonderziehungsrechten beschäftigen. Wir schaffen Ihnen einen Durchblick. Des Weiteren geben wir Ihnen schon am Lost- and Found- Schalter telefonisch Beratung zu Ihrem Fluggepäck und helfen Ihnen so bei der Vorgehensweise und der Sammlung von Beweisen. Dadurch erhöhen wir Ihre Erfolgschancen auf Schadensersatz. Unsere langjährige Erfahrung aus zahlreichen durchgesetzten Schadenersatzansprüchen gegenüber Airlines zeigt, dass Sie mit Hilfe eines Rechtsanwalt einen hohen Betrag an Schadensersatz für verlorenes Fluggepäck geltend machen können. Mit uns an Ihrer Seite können Sie Ihren Urlaub dennoch genießen.

Kontaktieren Sie uns hier von überall!

Melden Sie den Verlust sofort am Lost- and Found- Schalter, indem Sie ein PIR Schadensformular ausfüllen. Halten Sie dafür Ihr Boarding-Ticket und den Baggage Tag bereit. Listen Sie dort alle Inhalte Ihres Fluggepäcks auf und versuchen Sie auch dafür Beweise bereit zu halten (z. B. Belege, Fotos). 

Bei den Sonderziehungsrechten (SZR) handelt es sich um eine fiktive Währung des internationalen Luftbeförderungsrechts. Die berechnete Entschädigung bei Gepäckverlust,  Gepäckbeschädigung oder Gepäckverspätung richtet sich nach dem jeweiligen aktuellen Euro-Kurs.

Der Entschädigungsanspruch richtet sich nach dem Montrealer Übereinkommen. Demnach haftet die Fluggesellschaft nur bis zu einem Betrag von 1.131 Sonderziehungsrechten (ca.  1.393,00 €). Bei Beschädigung sowie Verlust ist der Wiederbeschaffungswert der Gegenstände zu erstatten.

Ja, Ersatzkäufe werden von der Airline erstattet. Jedoch müssen sich die Ausgaben für diese sogenannten „Notkäufe“ (etwa Hygieneartikel, Unterwäsche) im Rahmen halten. Deshalb sollten Sie alle Belege immer zur Dokumentation aufbewahren.

Am besten melden Sie Ihren Verlust mit Ihren Flugdaten sofort am Lost- and Found- Schalter. Dort erhalten Sie ein PIR Formular, welches als Grundlage für mögliche Entschädigungs- und Schadensersatzzahlungen dient.

Im Rahmen einer Pauschalreise haftet der Reiseveranstalter für Gepäckverlust,  Gepäckbeschädigung oder Gepäckverspätung. Dennoch müssen Sie Ihren Verlust bei dem Lost- and Found-Schalter der Airline melden und dort auch das PIR Formular ausfüllen.

Die Kemptener Reisemängeltabelle ist eine Zusammenfassung von Urteilen aus dem Reiserecht, welche Gerichte in ganz Deutschland gefällt haben. Sie kann als gute Orientierungshilfe dienen, auch wenn Gerichte und Reiseveranstalter nicht an diese Tabelle gebunden sind.

Bei dem Montrealer Übereinkommen handelt es sich um internationales Luftbeförderungsrecht. Es gilt in allen Mitgliedstaaten der EU, Australien, den USA und Japan. Demnach richtet sich Ihr Anspruch wegen Gepäckverlust,  -beschädigung oder -verspätung gegen die Airline oder die Fluggesellschaft.

Bei verspätetem Gepäck ist 21 Tage nach Wiedererhalt eine schriftliche Einforderung von Schadenersatz nötig. Nach 21 Tagen gilt Ihr Gepäck offiziell als verloren. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie 2 Jahre Zeit, Schadenersatz für Ihr Gepäck samt Inhalt schriftlich anzufordern.

Nach dem SITA Baggag Report von 2016 wurden insgesamt 10,2 Mio. Gepäckstücke fehlgeleitet. Davon kamen 77% verspätet an. Demnach entsteht fast die Hälfte aller Gepäckverspätungen (47%) durch knappe Umladezeiten bei Transfers.

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