Hintergrund: Online-Buchungen verändern den Reisemarkt
Ein Urlauber hatte für sich und zwei Begleiter eine Kreuzfahrt ab Mallorca gebucht. Bereits am ersten Tag kam es zu einem Vorfall: Dem Trio wurde vorgeworfen, einer von ihnen habe in ein Erdnussglas uriniert. Obwohl dieser Vorwurf nie eindeutig geklärt wurde, reagierte der Reiseveranstalter drastisch – ohne vorherige Abmahnung setzte er die gesamte Gruppe nachträglich von Bord.
Buchen Sie Ihre Reisen über Online-Portale oder als individuelle Bausteine? Die Kanzlei Hotes unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche im Schadensfall durchzusetzen.
Neue Haftungsregeln: Mehr Verantwortung für Reiseportale und Reisebüros
Nach der geplanten Reform sollen künftig auch Vermittler – ob online oder im stationären Büro – haften, wenn sie mehrere Reiseleistungen zu einem Gesamtpaket kombinieren. Wer also Flug, Hotel und etwa eine Reiseversicherung gemeinsam anbietet, wird rechtlich wie ein Pauschalreiseveranstalter behandelt – inklusive aller Pflichten und Haftungsrisiken.
Die Richtlinie sieht zudem vor, dass auch klassische Reisebüros in die volle Verantwortung geraten, sobald sie Einzelleistungen zu einer Gesamtbuchung zusammenfassen.
Sie arbeiten als Reisebüro oder Vermittler? Die Kanzlei Hotes unterstützt Sie bei der Einschätzung neuer Haftungsrisiken und zeigt Ihnen rechtssichere Gestaltungsmöglichkeiten.
Kritik aus der Branche: Kleine Reisebüros unter Druck
Der Deutsche Reiseverband weist auf „massive Schwierigkeiten“ für kleinere Anbieter hin. Vor allem die Kosten für die geforderten Versicherungen – insbesondere Insolvenzsicherungen – könnten für viele untragbar sein. Bleibt nur die Alternative, Reiseleistungen künftig getrennt abzurechnen. Das allerdings würde das Buchungserlebnis für Kunden deutlich verschlechtern.
Gefährdet die Reform Angebotsvielfalt und Verbraucherschutz?
Sowohl Online-Reiseportale als auch touristische Anbieter warnen vor einem Schrumpfen der Angebotsvielfalt. Verbraucherschützer sehen zudem ein Ungleichgewicht: Während seriöse Reisebüros und Vermittler durch die neuen Pflichten stark belastet werden, könnten zweifelhafte Veranstalter von Tagesreisen – etwa Kaffeefahrten – weitgehend aus der Haftung entlassen werden.
Die Reform birgt somit Chancen wie Risiken. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig gegenzusteuern und sich juristisch abzusichern.
Regressansprüche: Entlastung für Vermittler?
Fachleute sehen einen möglichen Lösungsansatz darin, dass Reisevermittler bei Streitfällen verstärkt Regressforderungen gegen die eigentlichen Leistungsträger stellen können. Kritisiert wird jedoch, dass genau diese Möglichkeit im aktuellen Gesetzentwurf bislang nur unzureichend berücksichtigt ist.
Fazit: Neue Pflichten für Vermittler und Veranstalter
Die Anpassung an die EU-Pauschalreiserichtlinie bringt tiefgreifende Änderungen für Reiseveranstalter, Vermittler und Kunden. Wer auch künftig rechtssicher agieren oder buchen will, sollte sich frühzeitig mit den neuen Vorgaben auseinandersetzen.
Unsere Kanzlei in Köln, spezialisiert auf Reiserecht, unterstützt Sie bei der Neuausrichtung Ihrer Geschäftsmodelle, der Gestaltung rechtssicherer Verträge sowie bei Fragen zum Verbraucherschutz.