Die aktuelle Reisesituation ist Ihnen zu unsicher und Sie möchten stornieren? Als Vorsorge haben Sie eine teure Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, doch diese möchte nicht zahlen? Egal, ob mit oder ohne Versicherung, eine Stornierung ist immer teuer und emotional belastend. Denn durch einen Rücktritt ist meist nicht nur der lang ersehnte Urlaub weg, sondern auch das investierte Geld. Die vielen Reiseanbieter von Pauschalreisen verlangen eine hohe Stornogebühr und stellen sich häufig quer, wenn es um Erstattungen geht. Bei einer Individualreise hingegen müssen Sie sich um alles selbst kümmern, wodurch viel Geld und Zeit verloren geht .
Falls Sie von Ihrer Reise zurücktreten wollen, schon in einem Rechtsstreit mit Ihrem Reiseveranstalter sind oder Ihre Versicherung nicht zahlen möchte, kontaktieren Sie uns sofort!
Aus der Praxis wissen wir: Jede Stornierung ist anders. Oftmals sind Sie als Reisender abhängig von der Kulanz Ihres Reiseanbieters oder der Reiserücktrittsversicherung. Wir als Spezialisten für Reiserecht stehen Ihnen mit unserer langjährigen Praxiserfahrung nicht nur beratend zur Seite. Mit uns müssen Sie sich nicht mit lästigen Reiseanbietern und Versicherungen herumschlagen, sondern bekommen so schnell wie möglich Recht. Da oftmals schnelles Handeln notwendig ist, um Ihnen extra Kosten zu ersparen, ist eine umgehende Kontaktaufnahme vorteilhaft.
Mit einem Kontaktformular oder einem Anruf können Sie uns auch kontaktlos erreichen. Rufen Sie uns jetzt an, egal wo Sie sich gerade befinden!
Wenn Sie von Ihrer Pauschalreise zurücktreten wollen, sollten Sie sich schriftlich an den Veranstalter wenden. Am besten per Einschreiben, da der Brief so sicher ankommt. Im Streitfall können Sie sich darauf berufen. Ihren Reiserücktrittsgrund müssen Sie darin nicht unbedingt nennen.
Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen. Eine vertragliche Pauschalierung in Form eines Prozentsatzes vom Reisepreis ist zulässig, solange sie angemessen ist. Meist finden Sie die Angaben dazu in den AGBs.
Eine Reise kann jederzeit storniert werden. Sollten Sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände stornieren, sollten Sie warten, bis die Lage eindeutig und einschätzbar ist. Denn die Umstände müssen zum Zeitpunkt Ihrer Reise vorliegen.
Eine kostenlose Stornierung ist bei einer erheblichen Änderung des Reisevertrages oder erheblichen Mängeln möglich (z. B. Andere Flugroute, Reisepreis). Oder es liegen unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vor (z. B. Terroranschlag, Naturkatastrophe, Epidemie/ Pandemie).
Ja, Sie können eine Ersatzperson für Ihre Reise benennen. Darüber sollten Sie Ihren Reiseveranstalter rechtzeitig informieren. Nur wenn die Person nicht den Anforderungen der Reise entspricht, z. B. keine Tropentauglichkeit, kann der Veranstalter widersprechen.
Wenn Sie Ihre Reise aufgrund von Corona stornieren, haben Sie immer ein Wahlrecht und können die volle Erstattung des Reisepreises fordern. Darauf muss Sie der Reiseveranstalter auch ausdrücklich hinweisen.
Ja, im Falle einer Erkrankung oder Unfall muss der Versicherte einen Arzt aufsuchen und eine detaillierte Untersuchung durchführen, um ein ärztliches Attest als Nachweis zu erhalten. Denn die Versicherung braucht genaue Angaben zur Krankheit und wann genau der Arzt aufgesucht wurde.
Ja, dies ist möglich. Sollten keine Gründe für eine kostenfreie Stornierung vorliegen, verrechnen sich die Stornogebühren mit Ihrer Anzahlung.
Meist ist eine kostenlose Stornierung gerade bei kleineren Anbietern nicht möglich. Denn solange die Unterkunft zugänglich und ohne Gesundheitsgefahr bewohnbar ist, müssen Sie auf die Kulanz des Anbieters hoffen.
Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt bei unerwarteter, schwere Erkrankung, schwerer Unfall, Tod eines nahen Angehörigen, Impfunverträglichkeit, unerwartete Arbeitslosigkeit. Dagegen zahlt sie nicht bei der Verschlechterung von chronischen Erkrankungen, Terror und Kriegen.
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