Wurde Ihr British Airways-Flug gestrichen und Sie müssen stundenlang am Flughafen warten? Oder verpassen Sie einen wichtigen Geschäftstermin, weil es zu einer langen Verzögerung am Gate kommt? Solche Situationen sind leider keine Seltenheit, insbesondere aufgrund von Streiks und Personalmangel. Wenn Sie aufgrund dieser Umstände einen Anschlussflug verpassen oder einen wichtigen Termin absagen müssen, passt ein Flugausfall nicht in Ihren Zeitplan. Oft stehen Sie dann ohne ausreichend Verpflegung am Gate und sind auf das Personal von British Airways angewiesen.
Umso wichtiger ist es, sich über Ihre Rechte als Fluggast zu informieren – die EU-Verordnung 261/2004 bietet hier klare Ansprüche, die Sie unbedingt kennen sollten. Diese Regelung gilt für Flüge innerhalb und aus der EU sowie für Fluggesellschaften mit Sitz in der EU, zu denen auch British Airways gehört. Sie sichert Ihnen wichtige Rechte, wenn es zu Verspätungen oder Annullierungen kommt.
Ihre Entschädigung bei British Airways prüfen
Wenn Ihr British Airways-Flug verspätet ist, gibt es eine klare Regelung zur Entschädigung, die nicht nach dem Ticketpreis, sondern nach der Strecke bemessen wird:
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Kurzstrecke bis 1500 km: 250 €
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Mittelstrecke bis 3500 km: 400 €
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Langstrecke über 3500 km: 600 €
Zusätzlich gibt es Ansprüche auf Betreuungsleistungen, wenn die Wartezeit entsprechend lang ist:
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Kurzstrecke bis 1500 km: ab 2 Stunden Wartezeit
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Mittelstrecke bis 3500 km: ab 3 Stunden Wartezeit
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Langstrecke über 3500 km: ab 4 Stunden Wartezeit
Sollte sich Ihr Flug auf den nächsten Tag verschieben, ist die Airline verpflichtet, Ihnen ein Hotel samt Transfer zu stellen. Fordern Sie diesen Anspruch direkt bei British Airways ein – andernfalls kümmern Sie sich selbst darum und verlangen später eine Kostenerstattung.
Wann British Airways keine Entschädigung zahlen muss:
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Schlechtes Wetter
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Streiks
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Politische Unruhen
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Vogelschlag
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Naturkatastrophen
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Pandemie
Ab einer Verspätung von 5 Stunden haben Sie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und den Ticketpreis inklusive Steuern und Gebühren von zurückzufordern. In diesem Fall muss British Airways Ihnen auch eine alternative Beförderung zum Zielort anbieten.
Flug annulliert – Was Sie bei wissen müssen
Wurde Ihr Flug annulliert, haben Sie ebenfalls Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004, wenn:
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Der Flug innerhalb der EU gestartet oder gelandet ist und British Airways ihren Sitz in der EU hat.
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Sie weniger als zwei Wochen vor Abflug über den Ausfall informiert wurden.
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Sie pünktlich am Check-in waren.
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Ihnen Alternativflüge vonBritish Airways angeboten wurden, die verspätet oder verfrüht fliegen.
Die Entschädigung bei einer Annullierung richtet sich ebenfalls nach der Streckenlänge:
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Kurzstrecke bis 1500 km: 250 €
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Mittelstrecke bis 3500 km: 400 €
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Langstrecke über 3500 km: 600 €
Auch bei einer Annullierung muss British Airways keine Entschädigung zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände wie oben genannt vorliegen.
Wenn Ihr Flugausfall mehr als 14 Tage im Voraus angekündigt wurde, haben Sie nur Anspruch auf Rückerstattung oder eine alternative Beförderung.
Holen Sie sich die Entschädigung, die Ihnen zusteht!
Flugverspätungen und Annullierungen sind unangenehm und verursachen finanzielle und zeitliche Verluste. Wenn British Airways Ihnen nicht die Entschädigung oder die Betreuungsleistungen gewährt, die Ihnen rechtlich zustehen, lassen Sie sich nicht abspeisen. Stattdessen ist es ratsam, einen Fachanwalt für Reiserecht hinzuzuziehen. Dieser kann Ihre Ansprüche schnell und effizient gegen British Airways durchsetzen.
Dank unserer Erfahrung und Expertise in der Anwendung der EU-Verordnung 261/2004 erhöhen wir den Druck, sodass Sie schneller zu Ihrer Entschädigung kommen. Rufen Sie uns direkt vom Flughafen aus an, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Setzen Sie jetzt Ihre Fluggastrechte gegen British Airways durch!
British Airways ist oft nicht kulant, wenn es um Entschädigungszahlungen geht. Besonders, wenn wichtige Termine oder Anschlussflüge verpasst wurden. Mit unserer Hilfe als Fachanwälte für Reiserecht setzen wir uns für die Auszahlung Ihrer Entschädigung ein. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich von uns unterstützen. Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und Kompetenz zur Seite!