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Checkliste für die Meldung von Reisemängeln bei einer Pauschalreise

Aktueller Beitrag im Reiserecht

Checkliste für die Meldung von Reisemängeln:

  1. Sofortige Meldung des Mangels:
    • Melden Sie den Mangel unverzüglich, vorzugsweise schriftlich, beim Reiseveranstalter oder der örtlichen Reiseleitung.
    • Beachten Sie, dass eine Meldung beim Hotel oder der Rezeption nicht als ausreichende Mängelanzeige gilt.
  2. Präzise Beschreibung des Mangels:
    • Beschreiben Sie den Mangel so detailliert wie möglich.
    • Geben Sie an, was genau das Problem ist, wo es aufgetreten ist und wann es begonnen hat.
  3. Bei Baulärm:
    • Notieren Sie die genauen Zeiten der Bauarbeiten und welche Arbeiten mit welchem Gerät durchgeführt wurden.
    • Fotos oder Videos können auch hilfreich sein.
  4. Unsaubere Zimmer:
    • Beschreiben Sie genau, was verdreckt oder kaputt ist.
    • Machen Sie Fotos und Videos als Beweis.
  5. Angemessene Frist setzen:
    • Setzen Sie dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels.
    • Die Frist kann je nach Schwere des Mangels variieren.
  6. Schnelle Abhilfe:
    • Je unzumutbarer der Aufenthalt aufgrund der Mängel ist, desto schneller muss die Abhilfe erfolgen.
  7. Erneute Meldung bei anhaltenden Mängeln:
    • Wenn trotz Meldung und Fristsetzung die Mängel nicht behoben wurden oder neue Mängel auftreten, sollten Sie diese erneut melden.
  8. Durchführung einer Abhilfe Hotelwechsel:
    • Falls ein Hotelwechsel notwendig ist und das neue Hotel schlechter ist als das ursprüngliche, melden Sie dies umgehend erneut.
    • Andernfalls wird angenommen, dass die Abhilfe erfolgreich war und keine Beanstandung erfolgte.
  9. Beweise sammeln:
    • Sammeln Sie Beweise für alle gemeldeten Mängel, einschließlich Fotos, Videos, schriftlicher Korrespondenz und Zeugenaussagen, falls möglich.
  10. Kein Aufpreis für Abhilfe:
    • Der Reiseveranstalter darf keinen Aufpreis für die Behebung der Mängel verlangen.
    • Sollten Sie einen Aufpreis gezahlt haben, muss dieser erstattet werden.
  11. Dokumentation aufbewahren:
    • Bewahren Sie alle schriftlichen Kommunikationen und Belege im Zusammenhang mit den Mängeln sowie die Bestätigung Ihrer Meldung auf.
  12. Reisemängelprotokoll:
    • Füllen Sie ein Reisemängelprotokoll aus und lassen Sie es von der Reiseleitung unterschreiben.
    • Beachten Sie, dass dieses Protokoll die Anzeige bestätigt, aber nicht die Mängel selbst beweist, da die Veranstalter in der Regel einen Vorbehalt auf dem Mängelprotokoll erklären.

Mit dieser Checkliste sind Sie gut vorbereitet, um Reisemängel effektiv zu melden und Ihre Rechte als Reisender zu schützen.

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