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Dürre in Italien und Spanien bedroht Pools und Duschen - Rechte der Urlauber

Aktueller Beitrag im Reiserecht

Droht ein Urlaub ohne Pool und Dusche? In Spanien und Italien könnte dies aufgrund der anhaltenden Dürre bald Realität werden - was bedeutet das für die Rechte der Urlauber?

Südeuropa im Ausnahmezustand: Urlaub von Dürre und Wassermangel betroffen

In Südeuropa herrscht eine außergewöhnliche Situation, da extreme Dürre und Wasserknappheit viele Urlaubsländer beeinflussen. Insbesondere Spanien, Frankreich und Italien kämpfen mit Wasserengpässen, was bereits zu Einschränkungen beim Wasserverbrauch geführt hat. Doch welche Konsequenzen hat dies für die Urlauber in der Region?

Wasserknappheit in Barcelona und Katalonien

In einigen Gebieten, wie beispielsweise Barcelona und Teilen von Katalonien, wurden bereits Maßnahmen ergriffen, um den Wasserverbrauch einzuschränken. Dies bedeutet, dass private Pools nicht mehr in vollem Umfang gefüllt werden können und die Bewässerung von Grünflächen sowie die Straßenreinigung mit Trinkwasser untersagt sind.

Angesichts dieser Situation stellt sich die Frage nach den Rechten der Urlauber, wenn Pool und Dusche plötzlich nicht mehr verfügbar sind.

Reisemängel und Entschädigungsansprüche

Im Rahmen von Pauschalreisen wird ein Ausfall des Pools oder der Dusche als Reisemangel betrachtet. In einem solchen Fall ist es wichtig, dass die Urlauber diesen Mangel unverzüglich der Reiseleitung melden.

Dies kann beispielsweise über die entsprechende App des Reiseveranstalters oder per E-Mail geschehen. Eine Benachrichtigung des Hotelpersonals allein ist nicht ausreichend.

Der nicht verfügbare Pool oder die eingeschränkte Nutzung der Dusche werden nicht lediglich als geringfügige Unannehmlichkeiten betrachtet.

Urlauber haben möglicherweise Anspruch auf eine Preisminderung als Entschädigung, abhängig vom Ausmaß der Beeinträchtigung.

Stornierung bei extremer Hitze und Informationspflicht der Reiseanbieter

Die Frage der Stornierung einer Reise aufgrund extremer Hitze stellt sich ebenfalls. Hierbei ist entscheidend, ob die Hitze zu erheblichen Reisemängeln führt. In einem solchen Fall haben Urlauber das Recht, die Reise abzubrechen oder zurückzutreten.

Dies kann einen Anspruch auf teilweise oder vollständige Rückerstattung des Reisepreises nach sich ziehen.

Des Weiteren sind Reiseanbieter dazu verpflichtet, ihre Kunden im Voraus über etwaige Hitzeeinschränkungen oder andere Reisemängel zu informieren, sofern sie darüber Kenntnis haben.

Selbst gebuchte Unterkünfte und Schadensersatzansprüche

Für Urlauber, die ihre Unterkunft wie Hotels oder Ferienwohnungen eigenständig buchen, können die Ansprüche auf Preisminderung je nach Urlaubsland unterschiedlich sein. In solchen Fällen wird empfohlen, sich an einen Rechtsanwalt im entsprechenden Land zu wenden.

Bisherige Informationen und Herausforderungen

Offiziellen Angaben zufolge müssen Hotels in den von Wassermangel betroffenen Ländern vorerst keine Einschränkungen befürchten. Die Befüllung von Pools und das Duschen bleiben weiterhin möglich.

Allerdings stellt Spanien sich auf einen erwarteten Besucherrekord im Jahr 2023 bei gleichzeitig extremen Temperaturen ein.

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