Der Fall: Flug gecancelt – keine Info, kein neuer Termin
Eine Familie hatte für Mai 2022 eine zweiwöchige Pauschalreise nach Fuerteventura zum Preis von rund 4.700 Euro gebucht. Der Hinflug am 27. Mai wurde kurzfristig gestrichen. Nach mehreren Verzögerungen wurde ein neuer Abflug für den Abend des 28. Mai angekündigt. Die Familie erschien wie gefordert am Flughafen und wurde sogar zum Flugzeug gebracht – bis plötzlich die Anweisung kam, das Gepäck wieder auszuladen. Der Flug wurde erneut abgesagt – ohne Begründung.
Flug startete – aber nicht für die Familie
Am 29. Mai hob das Flugzeug schließlich ab – jedoch ohne die betroffene Familie. Sie wurde über den neuen Abflug nicht informiert. Zwar erklärte der Reiseveranstalter im Verfahren, eine SMS verschickt zu haben, einen Nachweis dafür konnte er jedoch nicht erbringen.
Keine nachweisbare Information? Das reicht nicht aus.
Wir prüfen Ihre Ansprüche – Ihre Kanzlei für Reiserecht unterstützt Sie bei der Durchsetzung.
Gericht: Reise vereitelt – Anspruch auf 50 % Erstattung
Das Amtsgericht bewertete das Vorgehen des Veranstalters als klare Vereitelung der Reise – ein erheblicher Reisemangel. Eine Aufforderung zur Nachbesserung war laut Gericht entbehrlich: Das Ausladen der Koffer machte deutlich, dass keine ordnungsgemäße Beförderung mehr zu erwarten war.
Das Landgericht (Urteil vom 22.05.2025, Az. 2-24 S 2/24) bestätigte die Entscheidung: Die Familie hat Anspruch auf die Rückzahlung von 50 % des anteiligen Reisepreises für die verlorenen Urlaubstage ab dem 29. Mai. Das Urteil ist rechtskräftig.
Fazit: Informationspflicht liegt beim Veranstalter
Das Urteil macht deutlich: Bei Pauschalreisen haben Reisende klare Rechte. Veranstalter müssen über Änderungen wie Flugzeitenverschiebungen oder Ersatzflüge aktiv, rechtzeitig und nachvollziehbar informieren. Unterbleibt diese Mitteilung, drohen Rückerstattungen und Schadenersatzforderungen wegen entgangener Urlaubsfreude.
Flugausfall, Umbuchung, keine Info?
Unsere Kanzlei für Reiserecht setzt sich bundesweit für Ihre Entschädigung ein – unkompliziert, erfahren, durchsetzungsstark.