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Gute Nachrichten für Reisende: Höhere Entschädigungsgrenzen im Montrealer Übereinkommen bei Gepäckverspätung und -verlust ab Dezember 2024

Aktueller Beitrag im Reiserecht

Gute Nachrichten für Reisende: Höhere Entschädigungsgrenzen im Montrealer Übereinkommen bei Gepäckverspätung und -verlust ab Dezember 2024

Reisende können sich freuen, denn ab dem 28. Dezember 2024 treten neue, höhere Entschädigungsgrenzen für internationale Flüge in Kraft. Dies kündigte die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) an, die im Rahmen des Montrealer Übereinkommens diese Änderungen vorgenommen hat.

Besonders relevant für Flugreisende ist die Anhebung der Entschädigungsgrenzen bei Gepäckproblemen. Der Höchstbetrag für die Zerstörung, den Verlust, die Beschädigung oder die Verspätung von Reisegepäck wird von derzeit 1.288 SZR (Sonderziehungsrechte) auf 1.519 SZR erhöht. Dies entspricht etwa 1.868 Euro – eine spürbare Verbesserung gegenüber den ursprünglich festgelegten 1.000 SZR im Jahr 2003.

Was bedeutet das für Reisende? Bei Gepäckverlust oder -verspätung stehen Ihnen künftig höhere Entschädigungen zu, was angesichts zahlreicher Gepäckverluste eine besonders positive Nachricht ist. Die Erhöhung der Haftungsgrenzen stellt sicher, dass Fluggäste bei Gepäckproblemen besser abgesichert sind.

 

Rechtsanwalt Hotes unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Wenn es jedoch zu Problemen kommt, ist es oft nicht leicht, die Ansprüche auf Entschädigung durchzusetzen. Hier steht Ihnen Rechtsanwalt Hotes als Experte zur Seite. Er hilft Ihnen dabei, den Schaden durch Gepäckverlust erstattet zu bekommen und Ihre Rechte gegenüber den Fluggesellschaften konsequent durchzusetzen. Mit seiner Expertise können Sie sicherstellen, dass Sie die maximale Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.

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