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Insolvenz eines Reiseanbieters: Erstattung für Kunden möglich?

Aktueller Beitrag im Reiserecht

Schutz vor Insolvenzrisiko: Neue Maßnahmen für Reisende und Herausforderungen für Veranstalter

Insolvenz eines Reiseanbieters: Erstattung für Kunden möglich? Die Vorstellung, dass der bereits bezahlte Urlaub durch die Insolvenz des Reiseanbieters gefährdet ist, ist für jeden Reisenden beunruhigend. Es ist ein Albtraum, der sich entweder ereignet, wenn die Reisenden bereits unterwegs sind und plötzlich feststellen, dass der Anbieter nicht mehr für ihre Kosten aufkommt, oder wenn der geplante Urlaub aufgrund der Insolvenz nicht stattfinden kann.

Ein markantes Beispiel hierfür ist die Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook im Jahr 2019. Hunderttausende Menschen waren betroffen, von denen einige lange auf eine Rückerstattung ihres Geldes warten mussten – sofern sie überhaupt entschädigt wurden. Die von Thomas Cook abgeschlossene Versicherung deckte nur einen Bruchteil der Gesamtschadenssumme ab, was bedeutete, dass viele Kunden nur einen kleinen Teil ihres Geldes zurückerhalten haben.

Aktuell gibt es einen ähnlichen Fall, wenn auch nicht in dem Ausmaß wie bei Thomas Cook. Zahlreiche Kunden des Kölner Luxusreiseveranstalters itravel warten seit geraumer Zeit darauf, was mit ihrem bezahlten Geld geschieht, und stellen sich die Frage, ob sie entschädigt werden. Berichten zufolge hat itravel das von den Kunden bezahlte Geld nie an die gebuchten Hotels weitergeleitet.

Der Geschäftsführer des Unternehmens wurde im April verhaftet und für eine Tochtergesellschaft von itravel wurde ein Insolvenzverwalter bestellt. Dies könnte für die betroffenen Kunden eine positive Entwicklung sein, da sich dadurch die Möglichkeit ergibt, dass sie nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben müssen.

Einführung des Deutschen Reisesicherungsfonds: Mehr Schutz für Reisende Die Ereignisse rund um Thomas Cook und die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben dazu geführt, dass die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen hat, um einen besseren Schutz für Pauschalreisende zu gewährleisten. Seit Ende 2021 sind alle deutschen Reiseveranstalter verpflichtet, jährlich in den Deutschen Reisesicherungsfonds einzuzahlen.

Der Fonds gewährleistet, dass geleistete Zahlungen erstattet werden, und übernimmt auch die Kosten für den Rücktransport von Reisenden, die sich bereits auf Reisen befinden. Pauschalreisende erhalten als Nachweis für diese Absicherung einen Sicherungsschein. Im Falle einer Insolvenz eines Reiseanbieters werden die Ansprüche der Reisenden aus dem gesamten Fondsvermögen gedeckt, was im Vergleich zu einzelnen Versicherungen wie im Fall von Thomas Cook eine deutlich höhere Sicherungssumme bedeutet.

Voraussetzung dafür, dass die Absicherung über den Reisesicherungsfonds greift, ist jedoch ein offizielles Insolvenzverfahren des Reiseanbieters. Hier liegt im Fall von itravel eine Herausforderung, da die Sicherungsscheine der betroffenen Kunden laut Berichten auf eine andere Tochtergesellschaft von itravel ausgestellt sind. Nur wenn für diese ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, würde die automatische Absicherung durch den Deutschen Reisesicherungsfonds greifen.

Eine Auflistung der deutschen Reiseanbieter, die in den Deutschen Reisesicherungsfonds einzahlen, und deren Kunden im Insolvenzfall vollständig abgesichert sind, finden Sie hier.

Kritik der Reiseveranstalter an den Kosten

Was für die Kunden im Falle einer Insolvenz eines Anbieters eine wichtige Absicherung darstellt, belastet die Anbieter nach ihren eigenen Angaben teilweise erheblich. Laut Marija Linnhoff vom Verband unabhängiger selbstständiger Reisebüros müssen Veranstalter mittlerweile bis zu 60 Euro pro Reisenden in diesen Fonds einzahlen. Diese Pflicht gilt jedoch nur für Pauschalreiseanbieter wie Tui oder DER Touristik. Individualanbieter wie Booking oder Airbnb sind von diesen Abgaben befreit, was dazu führt, dass sich die Pauschalreiseveranstalter benachteiligt fühlen.

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