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IT-Ausfall vom 19.07.2024: Keine außergewöhnlichen Umstände

Aktueller Beitrag im Reiserecht

IT-Ausfall vom 19.07.2024: Keine außergewöhnlichen Umstände

Am Freitag, den 19.07.2024, sorgte ein schwerwiegender IT-Ausfall im Flugverkehr für weitreichende Beeinträchtigungen. Eine Woche nach dem Vorfall zeigt sich jedoch ein klares Bild: Die meisten Airlines können sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen. Zahlreiche Anfragen von Reisenden und die Untersuchung der Ereignisse haben deutlich gemacht, dass weder Flughäfen noch Flugsicherheitsbehörden direkt von dem IT-Problem betroffen waren.

Interessanterweise konnten Airlines wie Ryanair trotz der Herausforderungen einen Großteil ihrer Flüge mit einfachen Mitteln wie Stift und Papier durchführen. Diese Reaktion zeigt, dass gut durchdachte Notfallpläne und alternative Systeme in solchen Situationen von entscheidender Bedeutung sind. Auch andere Fluggesellschaften setzten erfolgreich redundante Systeme ein, um den Flugbetrieb möglichst reibungslos aufrechtzuerhalten.

 

Besonders auffällig und problematisch war jedoch die Situation bei Eurowings. Hier scheint kein redundantes System installiert gewesen zu sein, und es fehlte an einem effektiven Plan B. Dies führte zu zahlreichen Beschwerden von Reisenden, die berichteten, dass selbst Ersatzbuchungen im System verloren gingen.

 

Angesichts dieser Umstände rate ich betroffenen Passagieren, ihre Rechte aktiv wahrzunehmen und Ausgleichszahlungen geltend zu machen. Oft neigen Airlines dazu, offensichtliche Ansprüche auf Ersatzflüge, Hotelaufenthalte und andere Entschädigungen abzulehnen, obwohl diese in den meisten Fällen gerechtfertigt sind. Es ist wichtig, sich über seine Rechte zu informieren und diese entschlossen durchzusetzen.

 

Der Vorfall zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, dass Fluggesellschaften und andere relevante Akteure im Luftverkehr über robuste Notfallpläne und redundante Systeme verfügen, um auch in Krisensituationen einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten. Für die betroffenen Passagiere bleibt zu hoffen, dass sie für die entstandenen Unannehmlichkeiten angemessen entschädigt werden.

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