Mitten in der Ferienzeit sind viele Flughäfen weltweit von massiven IT-Ausfällen betroffen. In solchen turbulenten Zeiten ist es entscheidend zu wissen, welche Rechte Flugpassagiere und Reisende von Pauschalreisen haben.
Ob das IT-Chaos als außergewöhnlicher Umstand gilt, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Flughafen oder Flugsicherheit beeinträchtigt: In diesem Fall liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor, und die Airline ist nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen zu leisten.
Nur die IT der Airline betroffen: Hier muss die Airline beweisen, dass der IT-Fehler unvermeidbar war. Sollte die Airline nicht nachweisen können, dass sie den IT-Fehler nicht hätte vermeiden können, besteht ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen.
Unabhängig davon, ob ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, haben Passagiere immer Anspruch auf bestimmte Leistungen:
Ausgleichszahlungen zwischen 250,00 EUR-600,00 EUR: Wenn die Airline den IT-Fehler hätte vermeiden können, haben Passagiere Anspruch auf Ausgleichszahlungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung.
Erstattung oder alternative Beförderung: Passagiere haben stets das Recht auf vollständige Erstattung des Ticketpreises oder eine alternative Beförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt bzw. zu einem anderen gewünschten Termin.
Für Reisende, die eine Pauschalreise gebucht haben, gelten zusätzliche Regelungen:
Beförderungspflicht: Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, eine alternative Beförderung zu organisieren.
Preisminderung: Ist eine alternative Beförderung nicht oder nur später möglich, können Urlauber für jeden verpassten Reisetag eine anteilige Preisminderung bis hin zur Erstattung des gesamten Reisepreises durchsetzen.
Falls Sie sich unsicher sind, welche Ansprüche Ihnen zustehen, können Sie Ihre Ansprüche von der Kanzlei Hotes prüfen lassen. Es ist immer ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle Ihnen zustehenden Entschädigungen erhalten.
Trotz der massiven IT-Ausfälle an vielen Flughäfen sollten Flugpassagiere und Reisende von Pauschalreisen ihre Rechte kennen. In den meisten Fällen dürften Ansprüche bestehen. Bleiben Sie informiert, fordern Sie Ihre Rechte ein !