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Klimaaktivismus am Flughafen: Rechte der Reisenden bei Flugausfällen

Aktueller Beitrag im Reiserecht

Klimaaktivismus am Flughafen: Rechte der Reisenden bei Flugausfällen

Immer häufiger machen Klimaaktivistinnen und -aktivisten durch Proteste auf ihre Anliegen aufmerksam, indem sie Flughäfen lahmlegen. Wenn Rollbahnen oder Zugänge zu Terminals blockiert werden, führt dies unweigerlich zu Verzögerungen und Flugausfällen. Für Reisende stellt sich in solchen Fällen die Frage: Welche Rechte haben sie?

 

Außergewöhnliche Umstände: Kein Anspruch auf Entschädigung

Solche Vorfälle werden als außergewöhnliche Umstände eingestuft. Da die Fluggesellschaften für die durch Aktivistinnen und Aktivisten verursachten Störungen nicht verantwortlich sind, besteht für die Passagiere in der Regel kein Anspruch auf eine Entschädigung.

 

Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatzbeförderung

Trotz des fehlenden Entschädigungsanspruchs behalten betroffene Reisende jedoch das Recht auf eine Rückerstattung des Ticketpreises oder eine alternative Beförderung zu ihrem Ziel. Wenn ein Flug aufgrund von Protesten storniert wird, muss die Airline den Ticketpreis innerhalb von sieben Tagen erstatten. Alternativ können Reisende eine Ersatzbeförderung verlangen, um ihre Reise fortzusetzen.

 

Dabei sind die Fluggesellschaften verpflichtet, den Passagieren die schnellstmögliche Weiterreise zu ermöglichen. Dies kann auch eine Umbuchung auf Flüge anderer Airlines oder die Nutzung alternativer Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Taxi umfassen.

 

Unterstützung durch die Kanzlei Hotes

Die Kanzlei Hotes steht Reisenden zur Seite und hilft gerne dabei, ihre Rechte durchzusetzen. Ob es um Rückerstattungen oder die Organisation einer Ersatzbeförderung geht, die Kanzlei bietet kompetente Beratung und Unterstützung.

 

Fazit

Zusammengefasst bleibt für Reisende die Möglichkeit, bei Flugausfällen durch Klimaaktivismus entweder den Ticketpreis zurückzuerhalten oder eine alternative Beförderung zu wählen. Entschädigungsansprüche bestehen in solchen Fällen jedoch nicht, da die Fluggesellschaften die Ausfälle nicht selbst verschulden. Wichtig ist, dass Passagiere ihre Rechte kennen und im Fall der Fälle rechtzeitig bei ihrer Airline nach den Möglichkeiten fragen.

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