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Kreuzfahrt: Landgericht Düsseldorf erklärt Kündigung durch Reiseveranstalter für unwirksam – Ins-Glas-Urinieren rechtfertigt keinen Reiseausschluss

Aktueller Beitrag im Reiserecht

Der Fall: Unangemessener Vorwurf, keine Abmahnung

Der Kläger hatte eine Kreuzfahrt ab Mallorca für sich und zwei Freunde gebucht. Bereits am ersten Tag wurde behauptet, dass einer von ihnen in ein Erdnussglas uriniert habe. Ob dies tatsächlich geschah, blieb umstritten – der Reiseveranstalter handelte jedoch ohne Abmahnung und warf die Gruppe nachträglich von Bord.

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