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Norovirus auf Kreuzfahrten: Veranstalter verschweigen Ausbrüche – Was Sie als Reisender wissen müssen

Aktueller Beitrag im Reiserecht

Immer wieder erreichen uns Berichte von Kreuzfahrtgästen, die erst an Bord ihres Schiffes darüber informiert werden, dass es bereits einen Ausbruch des Norovirus gab – und das, obwohl die Veranstalter schon vor Abfahrt darüber Bescheid wussten. Anstatt die Reise rechtzeitig abzusagen oder die Gäste zu informieren, wird das Risiko schlichtweg verschwiegen. Das ist nicht nur unverantwortlich, sondern grob fahrlässig.

Norovirus – hochansteckend und nicht zu unterschätzen

Das Norovirus ist ein Magen-Darm-Virus, das sich besonders in geschlossenen Systemen wie Kreuzfahrtschiffen rasend schnell verbreitet. Die Symptome reichen von Übelkeit und Erbrechen bis hin zu schwerem Durchfall – eine echte Belastung für Betroffene, vor allem im Urlaub.


Veranstalter in der Pflicht – und oft im Unrecht

Wird eine Kreuzfahrt trotz eines bekannten Norovirus-Ausbruchs durchgeführt und werden die Reisenden darüber erst an Bord informiert, liegt in vielen Fällen grobe Fahrlässigkeit vor. Der Veranstalter kann sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen, da er die Reisenden vor der Reise über diesen Umstand hätte informieren müssen.


Reisepreis vollständig erstattungsfähig

Im Falle einer Erkrankung oder massiver Einschränkungen durch Hygienemaßnahmen und Quarantäne kann nahezu der gesamte Reisepreis zurückverlangt werden. Zusätzlich können Schadensersatzansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit geltend gemacht werden.


Was können Sie tun, wenn Sie betroffen sind?

Sollten Sie ebenfalls während einer Kreuzfahrt vom Norovirus betroffen gewesen sein – sei es durch eigene Erkrankung oder massive Einschränkungen an Bord – beraten wir Sie gerne zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, ob ein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises oder Schadensersatz besteht.

Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

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