Rechte bei Streik
Kurz vor den Osterferien kam es zu Streiks der Mitarbeitenden der Sicherheitsdienste an den Flughäfen, die für bessere Löhne kämpften. Obwohl die Verhandlungen mittlerweile abgeschlossen sind, lässt sich ein möglicher weiterer Streik nur schwer vorhersagen. Kommt es durch einen Streik zu einer kurzfristigen Flugannullierung oder einer erheblichen Verspätung, sind die Airlines verpflichtet:
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Den Passagieren so schnell wie möglich einen Ersatztransport zu organisieren.
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Bei längeren Wartezeiten am Flughafen haben Reisende Anspruch auf Verpflegung, wie Getränke, Mahlzeiten, Telefonate sowie gegebenenfalls Hotelübernachtungen.
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Wenn sich der Flug um mehr als fünf Stunden verspätet oder ganz ausfällt, können Passagiere den Ticketpreis zurückfordern.
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Es besteht auch ein Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro, wenn das Personal der Airline streikt. Auch wenn Streiks von Flughafenmitarbeitern oder Fluglotsen stattfinden, entbindet dies die Airline nicht automatisch von der Verpflichtung zur Entschädigung.
Laut Brosche haben Passagiere auch dann Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Auswirkungen des Streiks so gering wie möglich zu halten.
Osterurlaub absichern: Diese Optionen gibt es
Um sicherzustellen, dass Flugreisende ihre Reise trotz unerwarteter Ereignisse schnellstmöglich fortsetzen können, empfiehlt die Verbraucherzentrale eine Kombination aus Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung. Der Versicherer übernimmt in diesem Fall die Kosten für den Rücktritt oder die Stornierung der Reise.
Bei einem Reiseabbruch deckt die Versicherung unter anderem Umbuchungskosten sowie nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen. Falls die Reise verspätet angetreten wird, erstattet die Versicherung Nachreisekosten, wie zum Beispiel einen Ersatzflug. „Wichtig: Die Erstattung erfolgt jedoch nur bis zur Höhe der Stornokosten, die anfallen würden, wenn Sie die Reise komplett absagen würden“, erklärt die Verbraucherzentrale.
Auch spezielle Flugversicherungen, wie die von „Flightright“, bieten laut Brosche eine Möglichkeit, die Reise trotz eines gestrichenen Flugs fortzusetzen. Diese bieten jedoch weniger umfassenden Schutz und müssen vor Bekanntwerden des Flugproblems abgeschlossen werden.