Ihr Anwalt für Reiserecht

Kanzlei Hotes

Osterferien: So sichern Sie Ihre Flugreise noch ab

Aktueller Beitrag im Reiserecht

Rechte bei Flugausfall

„Wenn ein Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert wird, haben Passagiere gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro pro Person“, erklärt Brosche. Reisende können diese Entschädigung bis zu drei Jahre nach dem Flug geltend machen.

Wenn außergewöhnliche Umstände wie Streiks, Unwetter oder Vogelschlag für den Flugausfall verantwortlich sind und die Airline alle möglichen Maßnahmen ergriffen hat, um den Flug dennoch durchzuführen, entfällt der Anspruch auf Entschädigung. In diesem Fall haben Passagiere jedoch Anspruch auf eine Rückerstattung des Ticketpreises.

Verspätung des Flugs

„Ab einer Wartezeit von zwei Stunden haben Fluggäste Anspruch auf Verpflegung mit Getränken und Snacks von der Airline. Kommt der Flug mehr als drei Stunden später am Zielort an, können sie gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro, je nach Flugstrecke, erhalten“, erklärt Brosche.

Wenn Reisende aufgrund der Verspätung ihren Anschlussflug verpassen, haben sie ebenfalls Anspruch auf Erstattung. Dabei spielt der Ticketpreis keine Rolle. Dieser Anspruch gilt sowohl für Urlauber als auch für Geschäftsreisende. Auch Babys und Kinder haben Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, sofern sie nicht kostenlos mitfliegen.

Absage der Pauschalreise

Die EU-Pauschalreise-Richtlinie legt die Rechte von Urlaubern fest. Sie besagt, dass Reiseveranstalter eine Reise absagen können, wenn sie nicht wie geplant durchgeführt werden kann. In diesem Fall haben Reisende Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung des Reisepreises. Dies gilt auch für Reisen, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden können. Konkret bedeutet das für Urlauber:

  • Reisende erhalten das gesamte Geld für Hotel und Flug zurück.

  • Sie sind nicht verpflichtet, Gutscheine für ihren abgesagten Pauschalurlaub zu akzeptieren und können auf die vollständige Rückzahlung des Reisepreises bestehen.

 

Rechte bei Streik

Kurz vor den Osterferien kam es zu Streiks der Mitarbeitenden der Sicherheitsdienste an den Flughäfen, die für bessere Löhne kämpften. Obwohl die Verhandlungen mittlerweile abgeschlossen sind, lässt sich ein möglicher weiterer Streik nur schwer vorhersagen. Kommt es durch einen Streik zu einer kurzfristigen Flugannullierung oder einer erheblichen Verspätung, sind die Airlines verpflichtet:

  • Den Passagieren so schnell wie möglich einen Ersatztransport zu organisieren.

  • Bei längeren Wartezeiten am Flughafen haben Reisende Anspruch auf Verpflegung, wie Getränke, Mahlzeiten, Telefonate sowie gegebenenfalls Hotelübernachtungen.

  • Wenn sich der Flug um mehr als fünf Stunden verspätet oder ganz ausfällt, können Passagiere den Ticketpreis zurückfordern.

  • Es besteht auch ein Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro, wenn das Personal der Airline streikt. Auch wenn Streiks von Flughafenmitarbeitern oder Fluglotsen stattfinden, entbindet dies die Airline nicht automatisch von der Verpflichtung zur Entschädigung.

Laut Brosche haben Passagiere auch dann Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Auswirkungen des Streiks so gering wie möglich zu halten.

Osterurlaub absichern: Diese Optionen gibt es

Um sicherzustellen, dass Flugreisende ihre Reise trotz unerwarteter Ereignisse schnellstmöglich fortsetzen können, empfiehlt die Verbraucherzentrale eine Kombination aus Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung. Der Versicherer übernimmt in diesem Fall die Kosten für den Rücktritt oder die Stornierung der Reise.

Bei einem Reiseabbruch deckt die Versicherung unter anderem Umbuchungskosten sowie nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen. Falls die Reise verspätet angetreten wird, erstattet die Versicherung Nachreisekosten, wie zum Beispiel einen Ersatzflug. „Wichtig: Die Erstattung erfolgt jedoch nur bis zur Höhe der Stornokosten, die anfallen würden, wenn Sie die Reise komplett absagen würden“, erklärt die Verbraucherzentrale.

Auch spezielle Flugversicherungen, wie die von „Flightright“, bieten laut Brosche eine Möglichkeit, die Reise trotz eines gestrichenen Flugs fortzusetzen. Diese bieten jedoch weniger umfassenden Schutz und müssen vor Bekanntwerden des Flugproblems abgeschlossen werden.

Ihr Anwalt

Weitere Leistungen

Beratung bei Reisen mit höherer Gewalt

Höhere Gewalt kann Ihre Reisepläne erheblich beeinflussen. Erfahren Sie mehr darüber, was als höhere Gewalt gilt, welche Rechte und Pflichten Sie im Falle eines Reiseabbruchs ...
Mehr →

Hilfe bei Herabstufung der Flugreise

Passagiere, die bei Condor nicht in ihrer gebuchten Klasse befördert wurden, berichten von zu niedrigen Erstattungsangeboten. Wir helfen Ihnen, Ihren Anspruch durchzusetzen.
Mehr →