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Kanzlei Hotes

Pleite des Reiseveranstalters FTI und dessen Tochterunternehmen BigXtra und 5vorFlug

Aktueller Beitrag im Reiserecht

Reiseveranstalter FTI Pleite? Was ist mit meiner Reise?

In den letzten Wochen häufen sich die Gerüchte und Berichte über eine mögliche Insolvenz des großen Reiseveranstalters FTI. Diese Nachrichten haben viele Reisende verunsichert, insbesondere jene, die bereits eine Reise mit FTI gebucht haben. In diesem Beitrag möchten wir auf die wichtigsten Fragen eingehen und Ihnen einige Tipps geben, wie Sie mit dieser Situation umgehen können.

 

Was ist bisher passiert?

FTI, einer der größten Reiseveranstalter Deutschlands, steht Berichten zufolge vor erheblichen finanziellen Schwierigkeiten. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie haben die gesamte Reisebranche hart getroffen, und FTI bildet da keine Ausnahme. Verschiedene Medien berichten, dass das Unternehmen mit Liquiditätsproblemen kämpft und eine Insolvenz nicht ausgeschlossen werden kann.

 

Der Deutsche Reiserechts Sicherungsfond schützt Reisende

Der Deutsche Reiserechts Sicherungsfond (DRSF) schützt Reisende, die eine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistungen buchen, vor dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Reiseanbieters. Meldet ein beim DRSF abgesicherter Reiseanbieter wie die FTI Zahlungsunfähigkeit an, sollten die geleisteten Zahlungen abgesichert sein.

Aber Achtung: Die Kanzlei Hotes hat im Zuge der Thomas Cook-Insolvenz viele Mandanten vertreten, die nur einen Teil ihres Reisepreises erhalten haben. Durch unsere Vertretung konnten bessere Summen erzielt werden.

Die Situation ist nach der Thomas Cook-Pleite dennoch eine bessere, da der Gesetzgeber gehandelt hat. Eine FTI-Pleite wäre der ultimative Stresstest für den überarbeiteten Sicherungsfond.

 

Die Durchführung Ihrer Reise dagegen ist nicht abgesichert.

Der Reisesicherungsfonds geht auf die EU-Richtlinie 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) zurück, die die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, nationale Systeme zur Insolvenzsicherung einzurichten. Diese Systeme sichern für den Fall der Zahlungsunfähigkeit eines Reiseanbieters die von den Reisenden erbrachten Vorauszahlungen sowie den Rücktransport der Reisenden ab. In Deutschland ist diese Vorgabe in § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) umgesetzt.

 

Änderungen nach der Thomas Cook-Insolvenz

In der Vergangenheit war die Haftung des Versicherungsunternehmens oder des Kreditinstituts für die in einem Geschäftsjahr insgesamt zu erstattenden Beträge auf EUR 110 Mio. pro Jahr begrenzt. Die Insolvenz des Thomas-Cook-Konzerns hat Anlass gegeben, dieses System zu überprüfen und mit dem Reisesicherungsfondsgesetz (RSG) neu zu regeln.

Heute sind alle größeren Reiseanbieter, die einen absicherungspflichtigen Umsatz ab EUR 10 Mio. im Jahr erwirtschaften, gesetzlich zur Absicherung beim Deutschen Reisesicherungsfonds verpflichtet. Die Haftungsgrenze von EUR 110 Mio. entfällt. Eine Komplettabsicherung dürfte daher gegeben sein.

 

FTI als Stresstest für den Sicherungsfonds

Aufgrund des hohen Marktanteils der FTI Group droht der Stresstest. Der Marktanteil der FTI dürfte mindestens so groß wie damals bei Thomas Cook sein. Zwar soll der Reisesicherungsfonds nun besser aufgestellt sein, aber ob er trotzdem reicht, darf bezweifelt werden.

Im Ernstfall macht hier anwaltliche Hilfe Sinn, damit Sie kein Geld verlieren. Wir gehen davon aus, dass wir auch bei fehlender vollständiger Sicherung Ihren Reisepreis zurückbekommen können. Im Falle der Insolvenz der FTI könnte eine schnelle Beauftragung Ihre Urlaubskasse retten!

 

Diese Informationen benötigen wir um die Erstattung des Reisepreises durchzusetzen

Um Ihre Ansprüche im Falle einer Insolvenz von FTI oder einem der Tochterunternehmen BigXtra oder 5vorFlug erfolgreich geltend machen zu können, benötigen wir bestimmte Informationen von Ihnen. Diese helfen uns, Ihre Erstattungsforderung präzise und effizient zu bearbeiten:

  1. Name des Reiseveranstalters: Geben Sie den Namen des Reiseveranstalters an, bei dem Sie die Reise gebucht haben. Dies ermöglicht es uns, die richtigen Ansprechpartner zu identifizieren und Ihre Ansprüche korrekt zuzuordnen.
  2. Preis der Reise: Teilen Sie uns den vollständigen Preis Ihrer gebuchten Reise mit. Diese Information ist entscheidend, um den erstattungsfähigen Betrag zu ermitteln.
  3. Art der Buchung: Geben Sie an, ob es sich bei Ihrer Buchung um eine Pauschalreise oder um einzelne Reiseleistungen handelt. Die Art der Buchung kann den Ablauf und die Erfolgsaussichten der Erstattungsforderung beeinflussen.
  4. Reisebestätigung: Fügen Sie eine Kopie Ihrer Reisebestätigung bei. Diese Bestätigung dient als Nachweis für die Buchung und enthält wichtige Details, die für die Bearbeitung Ihrer Erstattungsforderung erforderlich sind.
  5. Sicherungsschein: Überprüfen Sie Ihre Reisebestätigung daraufhin, ob Sie einen Sicherungsschein erhalten haben. Dieser Schein beschreibt die Reisepreisabsicherung im Insolvenzfall und benennt das Versicherungsunternehmen mit Adresse und Kontaktdaten. In den meisten Fällen ist dies der Deutsche Reisepreissicherungsfonds (DRSF). Unter bestimmten Umständen kann auch eine andere Insolvenzversicherung benannt sein. Mit diesem Sicherungsschein können Sie sicher sein, dass Ihre Zahlungen auf den Reisepreis erstattet werden, falls der Anbieter oder dessen Tochtergesellschaften Insolvenz anmelden oder zahlungsunfähig werden.

Mit diesen Informationen können wir Ihre Erstattungsansprüche effektiv verfolgen und sicherstellen, dass Sie im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters nicht auf Ihren Kosten sitzen bleiben. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Unterstützung benötigen oder Fragen zu den erforderlichen Unterlagen haben.

 

Fazit

Eine mögliche Insolvenz von FTI ist zweifellos besorgniserregend für alle betroffenen Reisenden. Es ist wichtig, ruhig zu bleiben und sich gut zu informieren. Mit den richtigen Schritten können Sie Ihre Rechte schützen und alternative Lösungen finden. Wir werden die Situation weiterhin beobachten und Sie über alle wichtigen Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Bleiben Sie informiert und sicher, und lassen Sie sich Ihre Reiselust nicht nehmen!

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