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Rechte bei Flugproblemen

Aktueller Beitrag im Reiserecht

Ihre Rechte, wenn Sie im Urlaub von einem Flugproblem betroffen sind

Flugverspätungen, Flugannullierungen oder andere unerwartete Probleme können den Urlaubsspaß schnell verderben. Wenn Sie jedoch von solchen Situationen betroffen sind, ist es wichtig, Ihre Rechte als Fluggast zu kennen. Hier sind einige wichtige Informationen, die Ihnen helfen können, Ihre Ansprüche geltend zu machen und möglicherweise Entschädigungen zu erhalten:

 

Was tun, wenn Ihr Flug annulliert wurde?

Wenn Ihr Flug annulliert wurde, sollten Sie sofort die Airline kontaktieren und nach einer Umbuchung fragen. Gemäß den Fluggastrechten haben Sie das Recht, den Zeitpunkt des Ersatzfluges selbst zu wählen, entweder zum schnellstmöglichen Zeitpunkt oder zu einem anderen späteren Zeitpunkt. Die Airline muss dabei auch die Angebote anderer Fluggesellschaften berücksichtigen. Wichtig ist, dass die Airline keine zusätzlichen Zuzahlungen verlangen darf.

Wenn die Airline keinen Flug innerhalb einer angemessenen Zeit in Aussicht stellt, haben Sie sogar das Recht, selbst einen Ersatzflug zu vergleichbaren Reisebedingungen zu buchen und die Kosten der ursprünglichen Airline in Rechnung zu stellen.

 

Was ist, wenn Sie den Flug nicht mehr antreten möchten?

Es kann vorkommen, dass Sie den Flug nicht mehr antreten möchten, sei es aufgrund der Annullierung oder anderer Umstände. In diesem Fall sollten Sie der Airline mitteilen, dass Sie keinen Ersatzflug wünschen und die Erstattung des Ticketpreises verlangen. Gleiches gilt, wenn Sie bei einem bereits angetretenen Teilflug die Weiterreise nicht mehr fortsetzen möchten. Die Airline ist dann verpflichtet, den Flug zurück zum Abflugort zu organisieren und die Kosten zu tragen.

 

Habe ich Anspruch auf eine Ausgleichszahlung?

Gemäß der EU-Fluggastverordnung haben Sie unter bestimmten Umständen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung bei Annullierung oder Verspätung Ihres Fluges um mehr als 3 Stunden mit einer EU-Airline oder bei einem Abflughafen in der EU. Die Höhe der Ausgleichszahlung variiert je nach Flugdistanz und liegt zwischen 250,00 EUR und 600,00 EUR. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dieser Anspruch nicht besteht, wenn Sie mehr als 14 Tage vorher über die Annullierung informiert wurden oder außergewöhnliche Umstände vorliegen, die außerhalb der Kontrolle der Airline liegen.

 

Welche weiteren Ansprüche bestehen?

Neben der Ausgleichszahlung können Ihnen auch weitere Ansprüche zustehen. Wenn Ihnen aufgrund des Flugproblems zusätzliche Kosten entstanden sind, wie beispielsweise Hotelkosten, Verpflegungskosten oder zusätzliche Transportkosten, können Sie diese ebenfalls ersetzt bekommen. Es ist wichtig, alle Belege und Quittungen aufzubewahren, um Ihre Ansprüche geltend machen zu können.

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