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Reiserecht bei Überschwemmungen in Italien: Kostenfreie Stornierung von Pauschalreisen möglich

Aktueller Beitrag im Reiserecht

Reiserecht bei Überschwemmungen in Italien: Kostenfreie Stornierung von Pauschalreisen möglich

Schwere Unwetter, Überschwemmungen, Badeverbote und gesundheitliche Gefahren: Wer vor einer Reise in ein von Katastrophen betroffenes Gebiet von seiner Buchung zurücktritt, kann unter bestimmten Bedingungen den vollen Reisepreis erstattet bekommen. Dies wurde kürzlich auch durch die Reiserechtskammer des Landgerichts in einem aktuellen Urteil bestätigt.

Ein Reisender hatte eine Pauschalreise „Kultur und Genuss in Italien 2023“ für zwei Personen zum Preis von etwa 2.400 € gebucht, die vom 12. bis 19. Juni 2023 stattfinden sollte. Doch bereits am 16. Mai 2023 kam es in der Region Bologna zu schweren Unwettern mit Überschwemmungen, Erdrutschen und tödlichen Zwischenfällen. Zudem führten Badeverbote, eine Mückenplage und kontaminiertes Meerwasser zu erheblichen Einschränkungen.

Am 17. Mai, einen Tag nach dem Unwetter, erklärte der Kläger seinen Rücktritt und forderte die vollständige Rückerstattung des Reisepreises. Mit Erfolg: Das Amtsgericht gab der Klage statt, und auch die Berufung des Reiseveranstalters vor dem Landgericht blieb erfolglos.

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Gericht: Kein Anspruch auf Stornogebühren bei außergewöhnlichen Umständen

Laut der Reiserechtskammer des Landgerichts bestand zum Zeitpunkt des Rücktritts eine ausreichende Wahrscheinlichkeit, dass die Reise erheblich beeinträchtigt sein würde. Daher konnte dem Kläger keine Rücktrittsentschädigung auferlegt werden (§ 651h Abs. 3 BGB).

Entscheidend war die sogenannte ex-ante-Prognose: Der Rücktritt muss nicht zwingend im Nachhinein als korrekt bestätigt werden – es reicht aus, dass zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung berechtigte Zweifel an der sicheren Durchführung der Reise bestanden.

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