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Rettung der Kundengelder bei ITravel-Insolvenz – Handeln Sie jetzt

Aktueller Beitrag im Reiserecht

Rettung der Kundengelder bei ITravel-Insolvenz – Handeln Sie jetzt

Die Reiseveranstalter-Gruppe ITravel hat Insolvenz angemeldet, was für viele Kunden zu erheblichen finanziellen Verlusten führen könnte. Aus der Presse ging hervor, dass die belgische Versicherungsgesellschaft MS Amlin die Auszahlung der abgesicherten Beträge verweigert hat. Diese Nachricht hat viele Kunden und Reisende verunsichert und möglicherweise davon abgehalten, ihre Ansprüche geltend zu machen.

MS Amlin argumentiert, dass die Reisen von der Itravel Central Europe GmbH in Köln veranstaltet wurden und deshalb keine Versicherungspflicht besteht. Diese Erklärung widerspricht jedoch den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von ITravel, in denen das luxemburgische Tochterunternehmen als verantwortlicher Reiseveranstalter ausgewiesen wird.

Kunden, die von der Insolvenz betroffen sind, sehen sich nun einem erheblichen finanziellen Schaden gegenüber, der oft im fünfstelligen Euro-Bereich liegt. Die Unsicherheit unter den Betroffenen ist groß, und viele stellen sich die Frage: Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Jetzt heißt es: schnell handeln! Wenn Sie Kunde von ITravel sind und von der Insolvenz betroffen sind, wenden Sie sich an uns. Wir gehen davon aus, dass laut den AGBs das luxemburgische Unternehmen der verantwortliche Reiseveranstalter war. Das bedeutet, dass die Sicherungsscheine von MS Amlin greifen und Ihr Reisepreis abgesichert ist.

Auch wenn MS Amlin aktuell die Haftung ablehnt, stehen die Chancen gut, dass die Gerichte die Ansprüche der Reisenden anerkennen werden. Um Ihr Geld zu retten, sollten Sie rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen und den finanziellen Schaden zu minimieren.

Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihr Geld nicht verloren geht – handeln Sie jetzt!

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