Waldbrände haben in diesem Sommer vielen Urlaubern die Reise verdorben. Manche konnten gar nicht erst anreisen, andere mussten den Urlaub vor Ort abbrechen. Malte Hotes hat in der WDR Servicezeit erklärt, welche Rechte Betroffene haben und wann es Geld zurückgibt.

Entscheidend ist die Art der Buchung. Wer eine Pauschalreise gebucht hat, steht rechtlich deutlich besser da als Individualreisende. Der Veranstalter ist der Ansprechpartner für alle Ansprüche, und er muss sich auch vor Ort kümmern: Wird die Unterkunft unbewohnbar, muss er eine andere stellen, und ändert sich die Rückreise, ist das ebenfalls seine Sache. Das gilt auch dann, wenn nur einzelne Tage betroffen sind.
Sagt der Veranstalter die Reise selbst ab, bekommen Urlauber den vollen Reisepreis zurück. Wer eigenständig entscheidet, nicht anzureisen, kann ebenfalls kostenfrei zurücktreten. Voraussetzung: Zum Zeitpunkt des Rücktritts musste eine erhebliche Beeinträchtigung am Urlaubsort drohen. Wer das belegen kann, etwa durch behördliche Warnungen oder Medienberichte aus dieser Zeit, erhält ebenfalls den Reisepreis erstattet.
Wichtig für alle Betroffenen: Ansprüche immer direkt beim Veranstalter geltend machen, nicht beim Hotel oder der Fluggesellschaft. Die Frist beträgt bei Pauschalreisen zwei Jahre ab Reiseende. Malte Hotes rät, sich frühzeitig zu kümmern und Belege wie Buchungsunterlagen, Fotos und Nachweise über die Lage vor Ort zu sichern.
Weitere Informationen sehen Sie im Beitrag der WDR Servicezeit mit Malte Hotes.