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KANZLEI HOTES

Waldbrände auf der Ferieninsel Rhodos

Aktueller Beitrag im Reiserecht

Welche Rechte hat der Reisende, der von den Bränden auf Rhodos betroffen ist?

Rhodos steht in Flammen. Auf der beliebten griechischen Urlaubsinsel wüten verheerende Waldbrände, zwei beliebte Badeorte wurden von den Behörden evakuiert. 30 000 Reisende sind bereits geflüchtet. Auch in der Nähe der Hauptstadt Athen beängstigen die um sich greifenden Feuer nicht nur die Griechen selbst, sondern auch zahlreiche Urlauber.

 

Was kann man vor Reiseantritt machen?

Wenn aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigt oder unmöglich wird, ist eine kostenfreie Stornierung für gebuchte Pauschalreisen möglich. Das gilt auch bei Naturkatastrophen, wie eben Waldbränden. Der Reiseveranstalter muss dann den Preis zurückzahlen, wenn außergewöhnliche Umstände gelten.

Wichtig ist aber, dass das gebuchte Hotel direkt von den Waldbränden betroffen ist. Es müssen konkrete Beeinträchtigungen wie Ascheregen oder Evakuierung bestehen. Bei Unterkünften, die zu weit entfernt sind, reichen Angst und Sorge nicht aus, den Urlaub zu stornieren.

 

Kann ich die Reise abbrechen?

Ist man bereits vor Ort und von den Bränden direkt betroffen, darf man die Reise abbrechen. Ist die An- und Abreise vom Pauschalreisevertrag umfasst, muss der Veranstalter auch die Kosten der Rückreise übernehmen. 

 

Besteht ein Minderungsanspruch?

Der Reisende kann für die nicht wahrgenommen und betroffenen Reisetage den Reisepreis bis zu 100 % mindern. 

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