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KANZLEI HOTES

Welche Rechte habe ich bei Kreuzfahrten?

Aktueller Beitrag im Reiserecht

Haben Sie bei Ihrer Kreuzfahrt Reisemängel hinnehmen müssen, sind wir als spezialisierte Kanzlei für Reiserecht Ihr richtiger Ansprechpartner.

Auf Kreuzfahrten können sich bei Reisemängeln Gewährleistungsansprüche aus dem Reisevertragsrecht sowie weitergehende Schadensersatzansprüche für den Urlauber ergeben. Dem Reisenden stehen je nach Sachverhalt neben einem Anspruch auf Reisepreisminderung auch die Möglichkeit der Kündigung des Reisevertrages, vertragliche und deliktische Schadensersatzansprüche und Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude zu.

Kreuzfahrten unterscheiden sich von der normalen Pauschalreise alleine dadurch, dass der Reisende vielmehr von einer ordnungsgemäßen Durchführung und Qualität der Reise abhängig ist. Auf Hoher See ist ein Ausweichen auf ein anderes Kreuzfahrtschiff nicht so einfach wie bei einer normalen Hotelübernachtung.

So ist der Wegfall eines Balkonkabine trotz Buchung auch mit einer deutlich höheren Minderung zu rechtfertigen, ebenso der Ausfall von Service und Animation an Board. 

Sind einzelne Landgänge gecancelt wurden oder teilweise ausgefallen, haben Sie ein Recht auf die Erstattung eines anteiligen Reisetagespreises.

Sollte Ihre Kreuzfahrt nicht Ihren Wünschen entsprochen haben, stehen wir Ihnen gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung. Sie können dafür gerne unser Kontaktformular nutzen.

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