Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) ist eine unabhängige und bundesweit tätige Einrichtung, die bei Streitigkeiten zwischen Fahrgästen und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personenverkehr vermittelt. Dabei können sowohl Beschwerden im Bereich des Linienverkehrs als auch im Fernverkehr, beispielsweise bei Bahnreisen, eingereicht werden. Die SÖP bietet dabei eine kostenfreie Alternative zum Gerichtsverfahren und kann für Reisende eine schnelle und unkomplizierte Lösung bei Konflikten darstellen. Ein weiterer Vorteil des Verfahrens ist die Möglichkeit, den Konflikt auch online und somit bequem von Zuhause aus zu lösen. Durch die Zusammenarbeit mit zahlreichen Verkehrsunternehmen und Verbänden ist die SÖP eine wichtige Institution im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs und trägt zur Stärkung der Rechte von Fahrgästen bei.
Trotzdem kommt es immer wieder dazu, dass trotz erfolgreicher Schlichtung bei der SÖP die Reisenden keine Zahlung von dem Verkehrsunternehmen erhalten. Das ist ärgerlich und führt zu Frustration und Unsicherheit. Wenn Reisende trotz erfolgreicher Schlichtung bei der SÖP keine Zahlung von dem betroffenen Verkehrsunternehmen erhalten haben, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt einzuschalten. Der Anwalt kann in diesem Fall rechtliche Schritte einleiten und den Fall vor Gericht bringen, um die ausstehende Zahlung einzufordern.
Lassen Sie sich nicht von Verkehrsunternehmen unterkriegen, die sich nicht an Schlichtungsentscheidungen halten. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und das Verkehrsunternehmen zur Zahlung zu bewegen. Kontaktieren Sie uns einfach über unsere Website und schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung und besprechen die nächsten Schritte.